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Ersatzstromversorgung
Die Strom Germering GmbH ist Grundversorger im Netzbereich Germering. Dies verpflichtet uns zur Ersatzversorgung in diesem Gebiet.

Entnimmt ein Anschlussnutzer elektrische Energie aus unserem Versorgungsnetz ohne Abschluss eines Stromliefervertrages mit uns oder einem anderen Energielieferanten, so stellen wir ihm die notwendige elektrische Energie als Ersatzversorgung bereit.

Falls Ihr Stromlieferant entgegen seinen vertraglichen Verpflichtungen keine entsprechende Energie liefert, sorgen wir im Rahmen der Ersatzversorgung ebenfalls dafür, dass die notwendige elektrische Energie zu Ihnen kommt.

  • Das Preisblatt gibt Ihnen eine Übersicht über die aktuellen Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung und dessen Zusammenstellung.
    Download Preisblatt bis 31.01.2012
    Download Preisblatt ab 01.02.2012

  • Die Erläuterungen zu den Allgemeinen Preisen gelten auch für die Ersatzversorgung und definieren die allgemeinen Vorgaben der Strom Germering GmbH für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz für Haushalts- und Gewerbekunden.
    Download Erläuterungen

  • Hier finden Sie die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGGV).
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  • Die Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV sind zusätzliche Festlegungen als Vertragsgrundlage für den Strombezug
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Sobald Sie einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens jedoch drei Monate nach Beginn, endet die Ersatzversorgung.